Nach der aktuellen einunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (31. CoBeLVO) vom 04. März 2022 wird der IKV bei allen Veranstaltungen nur die 3G-Regel einsetzen.
Dabei entfallen das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht.
Es gilt daher bei uns weiterhin in die Moschee und in den anderen IKV-Räumlichkeiten die 3G Regel. Das heißt ausschließlich genesene, geimpfte oder getestete Personen nehmen an IKV-Veranstaltungen und Moscheegebete teil. Kinder unter 12 Jahre sind von dieser Regelung ausgeschlossen.