Corona 3G-Regel nach der 29. CoBeLVO

Nach der aktuellen neunundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (29. CoBeLVO) vom 22. Dezember 2021 sind wir als Moschee bei allen unseren Veranstaltungen jetzt verpflichtet, nur die 3G-Regel mit Abstand und Masken einzusetzen. Es gilt daher bei uns weiterhin in die Moschee und in den anderen IKV-Räumlichkeiten die 3G Regel. Das heißt ausschließlich genesene, geimpfte oder getestete Personen […]

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